Brandschutzbestimmungen der OIB-Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik
Die OIB-Richtlinien dienen der österreichweiten Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften. Nachstehend möchten wir Auszüge aus den Bestimmungen betreffend Fassaden grob erläutern.
Fassaden
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 (Hochhaus mit Gebäudehöhe ab 11 m) sind Fassadensysteme so auszuführen, dass die Brandausbreitung über die Fassade auf mehrere Stockwerke sowie das Herabfallen von großen Fassadenteilen eingeschränkt wird. Beispielsweise durch eine Wärmedämmung aus Mineralwolle oder Steinwolle, da diese Baustoffe als schwer entflammbar gelten.
Bei einer EPS-Außenwärmedämmung von bis zu 10 cm oder Baustoffen der Klasse A2 gelten diese Anforderungen als erfüllt. Bei einer EPS-Außenwärmedämmung mit mehr als 10 cm gelten diese Anforderungen nur in Verbindung mit zusätzlichen Brandabschottungen als erfüllt. In jedem Geschoss ist im Bereich der Decke eine umlaufende Brandschutzbanderole (Bild 1) oder im Sturzbereich von Fenstern und Fenstertüren ein Brandschutzriegel (Bild 2) auszuführen. Die Ausführung von Brandschutzriegeln ist von der Art und Anzahl der Geschosse, der Lage der Fenster und etwaigen Vorschreibungen und Vorschriften abhängig.