Sanierungsförderungen
Attraktive Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt
Privatpersonen profitieren bei der Sanierung ihres Eigenheims genauso von den Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen wie Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften oder Investor:innen. Drei konkrete Unterstützungsprogramme gibt es aktuell in Vorarlberg, hinzu kommen kommunale Zusatzangebote in vielen Gemeinden im Ländle. Außerdem wird auch der Bund mit großer Sicherheit weitere Förderungen beschließen.
Hier bei uns auf der Seite halten wir Sie darüber selbstverständlich auf dem Laufenden.
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Unser Angebot
Wir schauen uns schon jetzt gemeinsam mit Ihnen Ihr Sanierungsprojekt an und entwickeln das beste Sanierungskonzept mit dem Optimum an Förderunterstützung. Das Tolle: Bereits diese Sanierungsberatung wird gefördert.
Werden Sie daher jetzt aktiv, um sich alle Vorteile zu sichern!
1. Wohnhaussanierung des Landes Vorarlberg
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften. Die Eigentümergemeinschaften müssen durch gewerbliche Hausverwaltungen verwaltet werden.
Was wird gefördert?
- Beratungsleistungen in Form von Sanierungsberatung (vor der Sanierung – als Gesamtkonzept und Entscheidungsgrundlage) und -begleitung (während der Sanierung – zur Qualitätsuntersicherung und Unterstützung).
- Thermische Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dach/oberste Geschoßdecke, unterste Geschoßdecke) sowie weitere Maßnahmen wie die Erneuerung der Elektro-, Blitz-, Brandschutzanlagen und Wasserinstallationen, den Einbau oder die Erneuerung von wassergeführten Heizungsverteilsystemen, das Trockenlegen von Kellermauerwerk oder die Behebung von Wärmebrücken, Einbau von Aufzugsanlagen.
- Hinzu kommen gesonderte Fördertöpfe für bspw. den behindertengerechten Umbau oder Revitalisierungsmaßnahmen von Spielplätzen oder Gemeinschaftsflächen.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 5 000 Euro (max. 75%) je Gebäude für Beratungsleistungen.
Bis zu 2 000 Euro (max. 75%) für die Sanierungsbegleitung + 300 Euro für die Rechnungsprüfung.
Für die eigentliche Sanierung können Sie sich dann bis zu 1 000€/m² für Bauteilsanierungen bzw. bis zu 1 100€/m² für Gesamtsanierungen (max. 90% der nachgewiesenen Kosten als Kredit, für eine Wohnfläche von max. 130m²) fördern lassen. Die maximale Höhe des gesamten Förderungskredits beträgt je Wohneinheit 100 000€.
Was bedeutet das konkret?
Berechnungsbeispiel
Einfamilienhaus (EFH), 2 Personen, Einkommen zusammen €7.000 (Abzug 0%)
Nutzfläche gedeckelt auf max. 130m2
Gesamtsanierung
130m² x €1.100 = €143.000 für eine umfassende Sanierung
+ ev. Zuschläge für Hauskauf oder Erbschaft: 130m² x €100 = €13.000
In Summe max. €156.000 Kredit minus Abzug Einkommen von 0% -> Deckelung auf die €100.000
Rechnungen in der Höhe von €111.112 sind vorzulegen (auch reine Materialrechnungen möglich, bei evtl. Eigenleistungen).
Es werden max. 90% gefördert.
Was muss ich beachten?
Objektbezogene Voraussetzungen
- Gebäude ist ab Baubewilligung mind. 20 Jahre alt
- Sanierungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich sein
- Mindest U-Werte müssen eingehalten werden
- Ökologische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
Personenbezogene Voraussetzungen
- Ganzjährige Nutzung der zu fördernden Wohnung
- Einkommensobergrenzen werden eingehalten
- Hauptwohnsitz (auch Mieter)
- Österreichische Staatsbürgerschaft – oder gleichgestellt
- Bei vermieteten Wohnungen – angemessene Mietpreise
Hier geht es direkt zur Broschüre Wohnhaussanierung des Landes Vorarlberg.
2. Richtlinie Heizungstausch 2026
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften ohne Gewerbetreibende. Die Eigentümergemeinschaften müssen durch gewerbliche Hausverwaltungen verwaltet werden.
Was wird gefördert?
Die Errichtung von Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme.
- Holzheizungen (Stückholz- und Hackgutheizungen, Pelletsanlagen sowie Kachel- und Kaminöfen) und Hausanschluss an Nahwärmesysteme
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser, Luft/Wasser)
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 25% der förderfähigen Kosten und ist begrenzt:
Was muss ich beachten?
Fördervoraussetzungen
- Heizanlage ist mindestens zehn Jahre alt (ab Baubewilligung).
- Nahwärmeanschluss NICHT innerhalb von 12 Monaten möglich.
- Die Antragsstellung kann erst nach Inbetriebnahme erfolgen!
Hier geht es direkt zur Energieförderung Vorarlberg 2026.
3. Weitere Fördermöglichkeiten
Vor allem Privatpersonen können sich bei Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des eigenen Zuhauses umfassend finanziell unterstützen lassen. Einen Überblick gibt es hier: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.
Fragen?
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