
Sanierungsförderungen

Attraktive Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt
Privatpersonen profitieren bei der Sanierung ihres Eigenheims genauso von den Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen wie Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften oder Investor:innen. Drei konkrete Unterstützungsprogramme gibt es aktuell in Vorarlberg, hinzu kommen kommunale Zusatzangebote in vielen Gemeinden im Ländle. Außerdem wird auch der Bund mit großer Sicherheit weitere Förderungen beschließen.
Hier bei uns auf der Seite halten wir Sie darüber selbstverständlich auf dem Laufenden.
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Unser Angebot
Wir schauen uns schon jetzt gemeinsam mit Ihnen Ihr Sanierungsprojekt an und entwickeln das beste Sanierungskonzept mit dem Optimum an Förderunterstützung. Das Tolle: Bereits diese Sanierungsberatung wird gefördert.
Werden Sie daher jetzt aktiv, um sich alle Vorteile zu sichern!
1. Wohnhaussanierung des Landes Vorarlberg
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften. Die Eigentümergemeinschaften müssen durch gewerbliche Hausverwaltungen verwaltet werden.
Was wird gefördert?
- Beratungsleistungen in Form von Sanierungsberatung (vor der Sanierung – als Gesamtkonzept und Entscheidungsgrundlage) und -begleitung (während der Sanierung – zur Qualitätsuntersicherung und Unterstützung).
- Thermische Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dach/oberste Geschoßdecke, unterste Geschoßdecke) sowie weitere Maßnahmen wie die Erneuerung der Elektro-, Blitz-, Brandschutzanlagen und Wasserinstallationen, den Einbau oder die Erneuerung von wassergeführten Heizungsverteilsystemen, das Trockenlegen von Kellermauerwerk oder die Behebung von Wärmebrücken, Einbau von Aufzugsanlagen.
- Hinzu kommen gesonderte Fördertöpfe für bspw. den behindertengerechten Umbau oder Revitalisierungsmaßnahmen von Spielplätzen oder Gemeinschaftsflächen.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 5 000 Euro (max. 75%) je Gebäude für Beratungsleistungen.
Bis zu 2 000 Euro (max. 75%) für die Sanierungsbegleitung + 300 Euro für die Rechnungsprüfung.
Für die eigentliche Sanierung können Sie sich dann entscheiden zwischen…
…bis zu 1 500€/m² für Bauteilsanierungen bzw. bis zu 1 700€/m² für Gesamtsanierungen (max. 90% der nachgewiesenen Kosten als Kredit, für eine Wohnfläche von max. 130m²)…
…oder…
…bis zu 15 000 Euro als Zuschuss beim Einfamilienhaus (max. 30% der mögl. Kreditsumme). Bei Doppelhaushälften sind es bis zu 7 500 Euro, bei Wohnungen bis zu 5 000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Berechnungsbeispiel
Einfamilienhaus (EFH), 2 Personen, Einkommen zusammen €7.000 (Abzug 0%)
Nutzfläche gedeckelt auf max. 130m2
Gesamtsanierung
130m² x €1.700 = €221.000
+ ev. Zuschläge für Hauskauf oder Erbschaft: 130m² x €100 = €13.000
In Summe max. €234.000 Kredit (oder €15.000 Einmalzuschuss) minus Abzug Einkommen von 0%
Rechnungen in der Höhe von €260.000 sind vorzulegen (auch reine Materialrechnungen möglich, bei evtl. Eigenleistungen)
Was muss ich beachten?
Objektbezogene Voraussetzungen
- Gebäude ist ab Baubewilligung mind. 20 Jahre alt
- Sanierungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich sein
- Mindest U-Werte müssen eingehalten werden
- Ökologische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
Personenbezogene Voraussetzungen
- Ganzjährige Nutzung der zu fördernden Wohnung
- Einkommensobergrenzen werden eingehalten
- Hauptwohnsitz (auch Mieter)
- Österreichische Staatsbürgerschaft – oder gleichgestellt
- Bei vermieteten Wohnungen – angemessene Mietpreise
Hier geht es direkt zur Broschüre Wohnhaussanierung des Landes Vorarlberg.
2. Energieförderung Vorarlberg
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften. Die Eigentümergemeinschaften müssen durch gewerbliche Hausverwaltungen verwaltet werden.
Was wird gefördert?
Die Errichtung von Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme.
- Thermische Solaranlagen.
- Holzheizungen (Stückholz- und Hackgutheizungen, Pelletsanlagen sowie Kachel- und Kaminöfen) und Hausanschluss an Nahwärmesysteme
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser, Luft/Wasser)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Wie viel wird gefördert?
Gefördert werden max. 25% der nachgewiesenen Kosten, gedeckelt mit den in den Tabellen angeführten Fördersätzen:
Was muss ich beachten?
Fördervoraussetzungen
- Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt (ab Baubewilligung).
- Mindestens 25 m2 Wohnnutzfläche.
- Mindestens 50 Prozent Wohnnutzung bei Mischnutzung.
- Mindestens 50 Prozent Altbau bei Mischbauten.
- Nahwärmeanschluss NICHT innerhalb von 12 Monaten möglich.
- Die Antragsstellung kann erst nach Inbetriebnahme erfolgen!
Hier geht es direkt zur Energieförderung Vorarlberg 2025.
3. Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Dazu zählen auch alle Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten sowie Erweiterungen. Noch bis 31. Dezember 2025 können Sie 20 % der Arbeitskosten, die bei Ihrem Sanierungsprojekt angefallen sind vom Staat zurückbekommen, bis zu einer Förderhöhe von 1 500 Euro!

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