Die Verantwortung für die Sicherheit bei Wohngebäuden obliegt dem Liegenschaftseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum besteht. Die Rahmenbedingungen hierzu bildet die ÖNORM B1300: Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude.
In der ÖNORM B1300 sind die Objektsicherungspflichten für Wohngebäude festgehalten. Zwar sind aus rechtlicher Sicht nicht alle Punkte zwingend vorgeschrieben, jedoch jedenfalls als Empfehlung anzusehen. Denn durch eine vollumfängliche und regelmäßige Objektsicherheitsprüfung können Unfälle vermieden werden. Zudem trägt die ÖNORM im Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage bei.
Die Objektsicherungspflichten gliedern sich in folgende Teilbereiche:
- Technische Objektsicherheit (Stolperschwellen, Rutschsicherheit von Belägen, Risse an Wand- und Deckenkonstruktionen, Verglasungen und Geländer, Sicherungssysteme am Dach, etc.)
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz (z.B. Wartung von Brandmeldern, Prüfung von Feuerlöscher, Fluchtwege, Brandschutzpläne, Brandabschottung, Feuerwehrzufahrten, etc.)
- Gesundheit- und Umweltschutz (bakterieller Trinkwasserschutz, intakte Filter bei Lüftungsanlagen, Undichtheit bei Öltankanlagen, etc.)
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren (Zutrittskontrollen, Zivilschutzräume, Schutz vor Hochwasser)
Sichtkontrolle durch einen Fachmann
Eine regelmäßige Objektsicherheitsprüfung des Wohngebäudes durch einen Experten ist ratsam, um die Sicherheitsanforderungen gewährleisten zu können. Art, Umfang und Periode der Sichtkontrollen sind dabei für jedes Objekt individuell zu bestimmen, eine jährliche Prüfung wird empfohlen. Liegen etwaige Schäden oder Gefahrenzonen vor, sollten diese je nach Dringlichkeit unverzüglich oder in einem angemessenen Zeitraum behoben werden. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann er strafrechtlich belangt werden oder gar den Versicherungsschutz verlieren.
Als Bauspezialist führt Rhomberg Bau die vollumfängliche Begutachtung eines Gebäudes durch. So lassen sich mögliche Mängel frühzeitig erkennen und beheben.
Daniel Mohr, Geschäftsfeldleiter Bauen im Bestand, Rhomberg BauDokumentation im Gebäudebuch
Ziel des Sicherheitschecks ist die Erstellung eines Gebäudebuches, in dem sämtliche Ergebnisse durch den Hausbesitzer dokumentiert werden. So kann vom Liegenschaftseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft nachgewiesen werden, dass die Pflichten in Bezug auf die Sicherheitsprüfung erfüllt wurden. Bei Wohnanlagen wird Dokumentation und Verwahrung des Gebäudebuches häufig von der Hausverwaltung übernommen.
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