Jetzt sichern!
Mehr erfahren
Ihr Holzbau-Projekt in besten Händen
Mehr erfahren
Aktuelle Stellenangebote
Mehr erfahren
Online Magazin
Mehr erfahren
Aufgaben, Pflichte und Rechte einer Hausverwaltung
01.09.2017
•
Verfasst von Maria Oberndorfer-Luger
Grundsätzlich verwaltet der Hausverwalter das “gemeinschaftliche” Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Pflichten und Aufgaben der Verwaltung sind demnach:
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen,
- die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
- in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen,
- die gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten.
Die Festsetzung der Hausordnung ist hingegen Sache der Eigentümerversammlung, auch eventuelle Änderungen müssen von dieser beschlossen werden.
Die Reparatur von Schäden innerhalb des Wohnungseigentumes, z.B. eines defekten Wasserhahnes oder die Nebenkostenabrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung, sind Aufgaben der jeweiligen Eigentümer. Der bestellte Verwalter ist für diese Aufgaben von Gesetz wegen nicht zuständig.